Folgender Fall liegt meinem Problem zugrunde:
Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr als freier Mitarbeiter für den Lokalteil einer Tageszeitung. Die Artikel erscheinen dort im Regelfall in der Printausgabe sowie auf der Internetpräsenz des Blattes.
Sicher dürfte es einigen auch bereits so ergangen sein, dass Dritte einen seiner/ihrer kompletten Artikel auf einer Homepage veröffentlicht haben. Viele Menschen scheinen das Internet noch immer als rechtsfreien Raum zu betrachten...
In meinem Fall hat ein Regionalpolitiker meinen Artikel zu einer jugendpolitischen Veranstaltung im Rahmen der Landtagswahl unerlaubt und scheinbar via copy+paste auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht, sodass nun auch unter den ersten Einträgen bei Google unter Eingabe meines Namens zwei Links zur Parteiwebsite erscheinen.

Das dazugehörige Bild hat er durch eines von sich selbst ausgetauscht (was ich mehr als dreist finde, jedoch scheint er die strengen Gesetze zur widerrechtlichen Verwendung von Bildmaterial zu kennen... warum er diese Kenntnis nicht auch auf den Text anwendet, ist mir schleierhaft).
Ich habe darüber meinen Chefredakteur in Kenntnis gesetzt und dieser bestätigte mir, dass es sich dabei um eine klare Urheberrechtsverletzung handelt. Er wandte sich an die Rechtsabteilung des Verlages, welche jedoch mitteilte, dass ich im Standardvertrag nicht die Gesamtrechte an meinen Artikeln an die Zeitung abgegeben habe und daher selbst für die Verteidigung meines geistigen Eigentums eintreten müsse. Dabei könne ich dem Urheberrechtsverletzenden ggf. auch die Verwendung meines Artikels in Rechnung stellen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich so weit gehen soll, jedoch möchte ich
mindestens eine Unterlassungsaufforderung mit dem Zusatz senden, den Artikel von der Website zu entfernen und auch in Zukunft keinen meiner Volltexte mehr zu veröffentlichen. (Soweit ich informiert bin, ist das Zitieren von Textpassagen durchaus zulässig, sofern die Quelle kenntlich gemacht wird.)
Nun meine Fragen:
1. Sind meine Informationen und meine geplante Vorgehensweise soweit richtig?
2. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir darüber berichten?
3. Auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich dabei genau berufen?
4. Habe ich eventuell etwas vergessen, was ich meiner Unterlassungsaufforderung noch hinzufügen sollte?
Vielen Dank im Voraus!