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da ich hier neu bin, zunächst ein freundliches "Guten Tag" in die Runde.
Meine Frage betrifft die Verwendung von Pressefotos, die von einem Unternehmen in seinem Pressebereich angeboten werden mit dem ausdrücklichen Hinweis "Frei zur redaktionellen Verwendung bei Berichterstattung über unser Unternehmen".
Hintergrund: Ich bin Freier und habe für ein Magazin einen Artikel über eine Tochter eines seeeehr großen Chemiekonzerns geschrieben. Wie man das so macht, habe ich mir auch entsprechende O-Töne aus der Chefetage besorgt, die mir von der Pressestelle gemailt wurden, weil die Herrschaften alle so wichtig sind, dass man sie persönlich nicht sprechen kann. So weit, so gut.
Als ich die verwendeten Zitate zur Autorisierung an die Pressestelle gemailt habe, hieß es plötzlich: "Oh nein, doch nicht frei." Da sich mittlerweile meine Deadline mit Riesenschritten näherte, habe ich nach kurzer, aber heftiger Diskussion mit dem PR-Mann die Zitate komplett aus dem Artikel gestrichen.
Womit wir bei der eigentlichen Frage sind: Darf ich trotz dieser Meinungsunterschiede die auf der Unternehmenswebsite angebotenen Pressefotos für den Artikel nutzen? Oder bedarf das im Einzelfall der Zustimmung? Ich bin der Ansicht, dass ich sie verwenden darf, da es sich aber wirklich um einen Riesenkonzern mit konservativ geschätzten hunderttausend Anwälten handelt, wäre ich gern auf der sicheren Seite
Meiner Meinung nach dürfte es keine urheberrechtlichen Probleme geben, denn die "redaktionelle Verwendung" ist in dem von dir zitierten Vermerk nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ("nur bei positiver Berichterstattung" können sie ja schlecht schreiben). Zur "redaktionellen" Berichterstattung gehört sogar zwangsläufig ein gewisser kritischer Ansatz, keine seriöse Redaktion lässt sich vorschreiben, was und wie sie von einem Unternehmen berichtet.
Falls es sich um ein sehr konfliktträchtiges Thema handelt, könnte es natürlich sein, dass die Juristen des Hauses den Artikel auf alle anderen Paragraphen durchleuchten und dich evtl. wegen etwas anderem abmahnen oder im schlimmsten Fall vor Gericht zerren - deshalb sollte das, was du schreibst, hieb- und stichfest recherchiert sein.
Meiner Meinung nach dürfte es keine urheberrechtlichen Probleme geben, denn die "redaktionelle Verwendung" ist in dem von dir zitierten Vermerk nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ("nur bei positiver Berichterstattung" können sie ja schlecht schreiben). Zur "redaktionellen" Berichterstattung gehört sogar zwangsläufig ein gewisser kritischer Ansatz, keine seriöse Redaktion lässt sich vorschreiben, was und wie sie von einem Unternehmen berichtet.
Falls es sich um ein sehr konfliktträchtiges Thema handelt, könnte es natürlich sein, dass die Juristen des Hauses den Artikel auf alle anderen Paragraphen durchleuchten und dich evtl. wegen etwas anderem abmahnen oder im schlimmsten Fall vor Gericht zerren - deshalb sollte das, was du schreibst, hieb- und stichfest recherchiert sein.
Hallo cezbaz,
danke für die Antwort. Habe selbst Fotos gemacht, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.
Nein, wenn du kein Zitat / keinen "Verweis" in deinem Artikel auf das Unternehmen hast, dann kannst du auch keine Fotos nutzen, die von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Du kannst nicht über die Firma A, B, C und D berichten und dann Fotos von Y mitschicken. Die werden dann richtig sauer.
Außerdem, wenn du niemanden bei einem Interview direkt sprechen kannst und die dir nur schriftlich antworten, brauchst du diese Schriftlichkeit das nächste mal nicht noch mal absegnen lassen. Ist ja eben ein Statement. Aber: Im Artikel dann ausdrücklich darauf hinweisen: Dazu nahm die Firma Z schriftlich Stellung wie folgt.... oder du schreibst, "die Firma H teilte (uns) dazu schriftlich mit...."
Nein, wenn du kein Zitat / keinen "Verweis" in deinem Artikel auf das Unternehmen hast, dann kannst du auch keine Fotos nutzen, die von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Du kannst nicht über die Firma A, B, C und D berichten und dann Fotos von Y mitschicken. Die werden dann richtig sauer.
Außerdem, wenn du niemanden bei einem Interview direkt sprechen kannst und die dir nur schriftlich antworten, brauchst du diese Schriftlichkeit das nächste mal nicht noch mal absegnen lassen. Ist ja eben ein Statement. Aber: Im Artikel dann ausdrücklich darauf hinweisen: Dazu nahm die Firma Z schriftlich Stellung wie folgt.... oder du schreibst, "die Firma H teilte (uns) dazu schriftlich mit...."
Hallo Reporterin,
nene, es ging schon um einen Artikel ausschließlich über das Unternehmen mit den Pressefotos.
nene, es ging schon um einen Artikel ausschließlich über das Unternehmen mit den Pressefotos.
mfg
Erich
Ja, dann darfst du - aber das nächste Mal nicht noch mal fragen. Sie hatten dir die Statements ja auf Anfrage zugeschickt. Demzufolge ist das ja eine offizielle Stellungnahme. Hinterher zu sagen, "Ach, haben wir nicht so gemeint...." Wer viel fragt.....
Denn wenn sie sich dann beschweren, kannst du dich ja darauf berufen, dass sie dir eben diese Statements zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt haben. Jetzt kannst du es nicht mehr, eben weil sie sie wieder zurück gezogen haben. Dumm gelaufen.