ich würde gerne zwei Glossen, die ich vor einigen Wochen für (m)eine Lokalzeitung geschrieben habe, in meinem Blog veröffentlichen.
Darf ich so was, grundsätzlich?
Im Prinzip ja, weil ich ja die Rechte an den Texten habe, oder? Mit der Zeitung gibt oder gab es keinen Vertrag darüber, dass ich die Texte exklusiv für sie schreibe.
Muss oder sollte ich den Chefredakteur vorher um Erlaubnis fragen?
Ich weiß nicht, ob du es musst, aber ich habe gefragt, und es war kein Problem. Ich wurde lediglich darum gebeten, die Quelle anzugeben (was kein Muss gewesen wäre).
Nimm zukünftig in deiner Signatur auf, wenn du den Auftrag bestätigst, dass du dir das Recht nimmst, sie auf deinem Blog, deiner Website etc. später zu veröffentlichen. Sinnig wäre allerdings, wenn du sie erst veröffentlichst, wenn der Auftraggeber sie veröffentlicht hat.
Okay, Danke. Bin mir noch nicht 100%ig sicher, ob ich jedes mal vorher fragen möchte oder lieber das mit der Signatur mache; werde aber beides mal in Erwägung ziehen. Hatte zunächst die Absicht gehabt, nur die Glossen zu bloggen; überlege derzeit noch, ob andere Artikel evtl. auch interessant für die Leser meines Blogs sein könnten.
Zitat:
Zitat von Reporterin
Sinnig wäre allerdings, wenn du sie erst veröffentlichst, wenn der Auftraggeber sie veröffentlicht hat.
@Reporterin: Klar, das versteht sich ja wohl von selbst.
Noch eine weitere Frage: Wie sieht das denn mit Interviewpartnern aus, die in Artikeln von mir (die schon ein paar Wochen alt sind) namentlich genannt und / oder zitiert werden? Muss ich die auch alle noch mal fragen, ob eine weitere VÖ in meinem Blog in Ordnung ist? Oder gilt: Einmal gegenüber mir als Journalist geäußert = einverstanden damit, dass ich es wann und wo auch immer zitiere?
Denn vorgestellt habe ich mich den besagten Interviewpartnern nur als freier Mitarbeiter meiner Lokalzeitung (weil ich den Blog vor kurzem erst eingerichtet habe).
So hat Herr xY schon in einem Gespräch mit mir in der Lokalzeitung Z gesagt, dass.......
Herr XY hat sich in der Lokalzeitung Z dahingehend geäußert......
etc. Wäre nett, wenn du den Interviewpartnern beim Interview sagst, dass es noch woanders vorkommen könnte - und wo. Aber ansonsten zitierst du ja nur. Meistens freuen die sich sogar, wenn sie sich überall lesen können
So hat Herr xY schon in einem Gespräch mit mir in der Lokalzeitung Z gesagt, dass.......
Herr XY hat sich in der Lokalzeitung Z dahingehend geäußert......
etc. Wäre nett, wenn du den Interviewpartnern beim Interview sagst, dass es noch woanders vorkommen könnte - und wo. Aber ansonsten zitierst du ja nur. Meistens freuen die sich sogar, wenn sie sich überall lesen können
Okay, Danke dir. Guter Lösungsvorschlag. Und angenommen, ich habe in einem Artikel mehrere Zitate von Herrn XY - muss ich dann hinter jeden Satz diesen Zusatz schreiben? Das ist zwar sicherlich die korrekteste Variante - macht den Text aber m.E. ein wenig "holperig" für den Leser.
Fällt dir vlt. noch eine andere Möglichkeit ein, um das zu umgehen?
Nö, wenn du nix weiter schreibst, sollte es jedem klar sein, dass das alles aus diesem Artikel ist. Oder du schreibst: ......",sagte Herr XY und blablabla und in diesem Zusammenhang erläuterte er noch: "...........", um später dann zusammenfassend zu konstatieren:"..........
Ansonsten schriebest du ja sowieso; "in einem Artikel aus der Zeitschrift ABC, vom Datum dagegen, sagte Herr XY........
oder du schreibst: schon vorher hat sich Herr XY in einem Artikel der Zeitschrift F entsprechend geäußert, als er sagte, dass / oder als er sagte: ".......
Man muss es ja nicht übertreiben. Es soll doch nur erkennbar sein wer, wann was wo gesagt hat. Und das du es wiedergibst. Dabei ist völlig egal, wer das Interview geführt hat. Andererseits, wenn es dir wichtig ist, dass die Leser wissen, dass du das Interview / Gespräch geführt hast, dann schreibst du eben das: Und Herr XY sagte mir .......