Zitat:
Zitat von melomelone
darf ich denn meine Beiträge, rechtlich gesehen, für jeden zugänglich ins internet stellen?
|
Das sollten deine AGBs vorsehen. Mach dir AGBs. und in denen legst du selbst bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht des Kunden fest, dass du dir dieses Recht - das Recht der Veröffentlichung auf deiner Site - für Werbezwecke / Demonstrationszwecke vorbehältst.
Dann machst du auch noch einen Passus rein, dass nur deine AGBs für eine Zusammenarbeit zwischen dir und deinem Kunden gelten, auch wenn dieser selbst AGBs hat. Damit erreichst du, dass automatisch das Zivilrecht in Kraft tritt, wenn ihr AGBs habt, die sich in einzelnen Punkten widersprechen.
Du bist der Unternehmer. Du stellst eine Dienstleistung und nur Du bestimmst, wie und in welchem Umfang der Kunde sie nutzen darf.