Bei deinem Betrag läufst du als Kleinunternehmer:
Zitat:
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.
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Somit steht unter deinen zukünftigen Rechnungen:
"Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut §19(1) UStG umsatzsteuerfrei."
Solltest du allerdings PR betreiben, dann ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Steuerlich entstehen dadurch allerdings keine Veränderungen, wenn ich richtig informiert bin.
Sollte ein Fehler in meinen Erläuterungen sein, bitte einfach berichtigen
