Hallo !
Ich schreibe als freier Mitarbeiter Berichte über lokale Ereignisse für zwei Zeitungen hier in der Region. Einmal eine Lokalredaktion einer etwas größeren Zeitung und zum anderen für unser "Gemeindeblatt" (so möchte ich es mal beschreiben ohne ganz den Kern der Wahrheit zu treffen)

Jetzt wurde ich von der Lokalredaktion beauftragt von einer Gaststätteneröffnung zu berichten und habe natürlich auch für unser Gemeindeblatt eine Version geschrieben. Seltsamerweise ruft mich das Gemeindeblatt an und benötigt Kontakt zu den Gaststättenbetreibern, da ein solcher Artikel nur in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Anzeige erscheinen dürfe. Dies wäre so gesetzlich geregelt und man habe schon vor langer Zeit einmal eine Abmahnung deshalb erhalten.
Ich war bisher der Meinung, dass Redaktion und Anzeigenabteilung (zumindest in der Theorie des Gesetzgebers) streng getrennt arbeiten, um die Neutralität der Berichterstattung zu gewährleisten.
Sehe ich dies zu optimistisch, bin ich falsch informiert oder ist das ein alter Hut, vielleicht sogar ein überholter Hut ?
Wer kann mich aufklären ?